§1 Allgemeines, Geltung der Bedingungen
[1] Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Bamboo Fotobox – Bührer & Waidelich Fotobox GbR, vertreten durch Rouven Bührer, Ilgenstraße 5, 75305 Neuenbürg und Lukas Waidelich, Tischendorfstraße 4, 71636 Ludwigsburg, nachfolgend auch „Vermieter“ genannt und dem Auftraggeber, nachfolgend auch „Mieter“ genannt.
[2] Es gelten ausschließlich die AGB des Vermieters. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen und gelten nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden. Die Zustimmung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist.
[3] Die AGB gelten als vereinbart, wenn der Mieter sie bestätigend zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebotes bzw. der Entgegennahme der Leistung.
§2 Leistungsumfang und Mietgegenstand
[1] Gegenstand des Vertrags ist die Vermietung der „Bamboo-Fotobox“, nachfolgenden auch „Mietgegenstand“ genannt, sowie sämtliches, im Angebot deklariertes Zubehör (Fotodrucker, Buzzer, Hintergrundsystem, Requisiten, etc.) gegen ein vereinbartes Entgelt. Der Mietgegenstand wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck und für die Dauer der Mietzeit zur Verfügung gestellt.
[2] Die Bamboo-Fotobox wird vom Vermieter an den Mieter angeliefert, auf- & abgebaut sowie abgeholt.
[3] Im Nachgang an die Veranstaltung wird das erzeugte digitale Bildmaterial über eine passwortgeschützte Online-Galerie zur Verfügung gestellt.
§3 Zustandekommen des Vertrags
[1] Die Angebote auf der Website, sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar, sondern gelten als unverbindliche Aufforderung an den Mieter eine unverbindliche Anfrage zu senden.
[2] Der Mieter erhält umgehend, innerhalb von drei Tagen ein Angebot mit einer Gültigkeit von 14 Tagen.
[3] Der Mietvertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung des Vermieters zustande oder durch Überlassung des Mietgegenstandes an den Mieter. Für Veranstaltungsort, Mietumfang, -gebühr, -zeit und -ausführung der zu erbringenden Leistung ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgebend.
§4 Mietbedingungen
[1] Die Mietzeit beginnt und endet nach Vereinbarung. Dasselbe gilt für den Auf- und Abbau und den damit zusammenhängenden Anfahrt und Abholung. Ist die Abholung des Mietgegenstandes zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden, insbesondere entgangenen Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung zu ersetzen.
[2] Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden. Technische Störungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, besteht kein Anspruch auf Minderung. Im Falle eines technischen Defekts, bemüht sich der Vermieter diesen schnellstmöglich zu beheben oder für Ersatz zu sorgen (sofern verfügbar).
[3] Eine Untervermietung der Geräte ist nur in Ausnahmefällen gestattet und erfordert in jedem Fall eine schriftliche Genehmigung des Vermieters.
[4] Der Mietgegenstand darf nicht außerhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden, es sei denn, es ist vom Vermieter schriftlich genehmigt und vor schlechtem Wetter geschützt. Weiterhin ist der Mieter verpflichtet sicherzustellen, dass eine Beschädigung des Mietgegenstandes ausgeschlossen wird, insbesondere ein sicherer Stand gewährleistet und vor Spritzwasser geschützt ist. Bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern.
[5] Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden, zu bezahlen. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.
[6] Der Mieter ist verpflichtet eine störungsfreie Stromversorgung sicherzustellen. Für Schäden, die infolge von Stromausfall, -schwankungen oder -unterbrechungen eintreten, haftet der Auftraggeber. Der Betrieb mit einem Generator ist untersagt.
[7] Der Mieter haftet für alle Schäden, welche während der Mietzeit an dem Mietgegenstand mitsamt Zubehör durch ihn – auch ohne eigenes Verschulden -, seine Gäste oder Dritte entstehen (z.B. Diebstahl, Verlust, verursachte Defekte, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Verschmutzung, u.a.). Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens des Mietgegenstandes sowie Zubehörs hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Entstandene Schäden/Defekte während der Miete, hat der Mieter den Vermieter über diese unverzüglich, spätestens jedoch bei Abholung der Fotobox zu unterrichten. Weiterhin verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden, insbesondere entgangenen Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung zu ersetzen. Bei Diebstahl ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
[8] Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Auftraggeber beschränkt sich in der Höhe der Mietgebühr. Weitere, darüberhinausgehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Auftragnehmers gelten auch gegenüber Dritten.
[9] Die Mietgegenstände sind voll funktionstüchtig, vollzählig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Verschmutzt zurück gebrachte Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt und in Rechnung gestellt. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände.
§5 Zahlungsbedingungen/ Zahlungsverzug
[1] Eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Betrags ist bei Buchung an die angegebene Bankverbindung des Vermieters zu entrichten.
[2] Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung auf das angegebene Konto zu zahlen. Termine gelten erst mit Eingang der Anzahlung als verbindlich gebucht.
[3] Der offene Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage nach erbrachter Leistung via Banküberweisung an den Vermieter zu entrichten. Einer Mahnung bedarf es für die Inverzugsetzung des Mieters nicht.
[4] Der Vermieter behält sich vor die digitalen Bildmaterialien bis zum vollständigen Rechnungsausgleich einzubehalten.
[5] Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Absprache, eine Kaution vom Auftraggeber zu verlangen.
§6 Stornierung / Kündigung
[1] Eine Kündigung/Stornierung der Leistung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
[2] Sofern bis zum Kündigungszeitpunkt/Stornierungszeitpunkt keine Arbeitsschritte wie Layoutdesign, etc. erfolgt sind, kann der Mieter bis 8 Wochen vor Mietbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50€ an. Kündigt der Mieter innerhalb der 8 Wochen, so kann der Vermieter unter Berücksichtigung seiner gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung des Mietgegenstandes eine pauschalierte Stornokostenentschädigung verlangen.
Diese gestaltet sich wie folgt:
• Bei Stornierung bis zu 6 Wochen vor Mietbeginn: 25% der vereinbarten Mietgebühr
• Bei Stornierung bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn: 50% der vereinbarten Mietgebühr
• Bei Stornierung weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn: 75% der vereinbarten Mietgebühr
Ausnahmen hiervon sind ein Todesfall (nahe Familie), die zu einer Absage der Veranstaltung führen. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen von Bamboo Fotobox.
§7 Haftung
[1] Für den Inhalt der erstellten Bilder übernimmt der Vermieter keine Haftung. Die Bilder dienen allein dem Unterhaltungszweck. Sollte der Mietgegenstand während der Laufzeit des Vertrages aufgrund eines Umstandes, den der Vermieter nicht zu verantworten hat, beschädigt werden, haftet der Mieter im vollem Umfang. Sollte aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (inkl. Familienmitglieder), Verkehrsunfall, Verkehrsstörungen etc. der Vermieter zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen.
[2] Der Vermieter haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Weiterhin übernimmt er keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus obliegt dem Mieter. Der Mieter ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
[3] Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Nutzung stehen.
§8 Urheberrecht/ Nutzungsrecht
[1] Urheber, der mit der Fotobox erstellten Bilder ist, ausschließlich der Nutzer, welches das Foto anfertigt. Damit liegen auch die Urheberpersönlichkeitsrechte beim tatsächlichen Nutzer der Bilder.
[2] Die Einwilligung zur Aufnahme ihrer Person und der Personen im Bild wird mit dem Bedienen des Auslösers (Touchscreens oder Buzzers) durch den Nutzer ausdrücklich gegeben.
[3] Der Mieter stellt Bamboo Fotobox von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung von deren Rechten durch die vertragsgemäße Verarbeitung von Bildmaterialien geltend machen. Dazu zählen unter anderem Schadensersatzforderungen.
[4] Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Ferner weist der Mieter die Teilnehmer am Veranstaltungsort darauf hin, mit der Nutzung der Aufnahmegeräte automatisch ihre Einwilligung (Recht am eigenen Bild) zur Veröffentlichung ihres Fotos in der passwortgeschützten Online-Galerie weiterzugeben. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.
[5] Die digitalen Daten der entstandenen Foto,- Video- und Tonaufnahmen verbleiben nach der Veranstaltung vorerst bei dem Vermieter. Eine Herausgabe an den Mieter erfolgt zeitnahe nach der Veranstaltung in Form eines Downloadlink auf die passwortgeschützten Online-Galerie. Eine unwiderrufliche Löschung des entstandenen Bildmaterials erfolgt nach einer Frist spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung. Zur Speicherung oder zur Aufbewahrung darüber hinaus ist der Vermieter weder verpflichtet noch befugt.
[5] Dem Mieter wird nach der Veranstaltung das Passwort auf digitalem Wege (E-Mail, WhatsApp, etc.) zur Onlinegalerie mitgeteilt.
§9 Sonstige Bestimmungen
[1] Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder Lücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Einzelbestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
[2] Zusicherungen und Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
[3] Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Pforzheim (Deutschland).